Kontakt
Sie haben eine Text-Aufgabe, die Sie in professionelle Hände geben möchten? Sie könnten jemanden gebrauchen, der sich Ihrer HR- und Marketingprojekte annimmt? Sie möchten einfach nur mal reden oder eine Frage stellen? Lassen Sie mich wissen, was ich für Sie tun kann. Ich freue mich auf Sie!
Bitte beachten Sie: Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (und damit auch Text) beauftragen, in der Regel verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die KSK (Künstlersozialkasse) zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KSK: www.kuenstlersozialkasse.de