Die Künstlersozialabgabe (KSA)

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Textvorteil
Heidi Czerwonka, geb. Hentschke
Espluguesring 66
22926 Ahrensburg

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USt-IdNr.: DE214901690

Lieber Auftraggeber, liebe Auftraggeberin,

als freiberufliche Texterin bin ich ebenso wie selbstständige Grafiker, Fotografen, Webdesigner, Journalisten, Autoren, Musiker und Co. in der Künstlersozialkasse versichert. Durch sie tragen Künstler/Kreative – im Endeffekt genauso wie Arbeitnehmer – nur die Hälfte der Beiträge für die Kranken- und Rentenver-sicherung selbst. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse – zum Teil aus einem Bundeszuschuss, zum Teil aus der sogenannten Künstlersozialabgabe.

Diese Künstlersozialabgabe wird auf alle Rechnungen fällig, die wir Künstler/Kreativen stellen. Selbst dann, wenn wir gar nicht in der Künstlersozialkasse versichert wären. Das ist so eingerichtet, damit sich kein Künstler aus Angst vor einem Wettbewerbsnachteil schlecht versichert.

Was hat das mit Ihnen zu tun?

Die Künstlersozialabgabe muss jedes Unternehmen zahlen, das einen Künstler/Kreativen mit einem Honorar von über 450 Euro/Jahr beauftragt, um mit den angeforderten Leistungen Einnahmen zu erzielen – so wie das bei jeder Art von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit der Fall ist.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Das ist jedes Jahr anders. Grundsätzlich bewegt sich der Prozentsatz der Abgabe jedoch rund um 5 %. Zumindest ist das im Moment so.

Wofür muss ich die Künstlersozialabgabe zahlen?

Sie fällt auf alle Netto-Rechnungsbeträge von Künstlern/Kreativen an. Ausgenommen sind Reise- und Bewirtungskosten, steuerfreie Aufwandsentschä-digungen und alle Leistungen, die komplett losgelöst sind, also nichts mit der Erstellung/Durchführung des Auftrages an sich zu tun haben. Dazu gehört z. B. der Druck einer Broschüre, wenn er in einer eigenen Rechnung ausgewiesen wird.

Was muss ich als Auftraggeber tun?

Die KSA-Pflicht ist erfüllt, wenn Sie am Anfang eines Jahres eine Sammelmeldung über alle im vergangenen Jahr bezahlten Rechnungen an kreative Selbstständige zusammen mit Rechnungskopien abgeben. Da es in den letzten Jahren vermehrt Prüfungen gegeben hat, macht es ggf. Sinn, sich selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden, sofern in früheren Jahren bereits Aufträge an selbstständige Künstler/ Kreative gegangen sind. So vermeiden Sie mögliche Nachforderungen oder Zuschläge.

Mein Tipp: Am einfachsten ist es, wenn Sie die Abwicklung mit der Künstlersozialkasse Ihrem Steuerberater übertragen. Sie müssen dann nur noch die entsprechenden Rechnungen für ihn kennzeichnen.

Macht es für mich Sinn, zu einer GmbH statt zu einem freiberuflichen Texter, Grafiker etc. zu gehen?

GmbHs, UGs und KGs sind zwar frei von Künstlersozialabgaben, verlangen in der Regel jedoch deutlich höhere Honorare. Sie müssen, anders als Freiberufler, die Sozialabgaben ihrer Mitarbeiter, höhere Bürokosten, Verwaltungsaufwände und weiteres mehr in ihre Preisfindung einkalkulieren.

Erstatten Sie mir das Geld für die Künstlersozialabgabe?

Das ist rein rechtlich nicht möglich bzw. wäre sogar ein Straftatbestand nach dem Sozialgesetzbuch.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Unter anderem direkt bei der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter oder bei Ihrem Steuerberater.